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Prüfbericht  /  Elektronik

H3-LED mit Zulassung: Rechtslage, Lichtwerte, Streulicht

LED-Lampen mit H3-Sockel werden als Ersatz für Halogenlampen in Nebelscheinwerfern und Zusatzscheinwerfern angeboten. Zwei Fragen entscheiden über ihre Verwendbarkeit, und nur eine davon ist eine Lichtfrage: was sie leisten, und ob sie erlaubt sind. Beides wurde geprüft, das erste mit einem Beleuchtungsmesser, das zweite an den Papieren.

AchtungFür H3 gibt es in Deutschland keine allgemeine Bauartgenehmigung. Ohne Eintrag ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs betroffen.

Beleuchtungsstärke in 10 m Entfernung auf einer Messwand, Nebelscheinwerfer eines Serienfahrzeugs, Batteriespannung 13,8 V
MesspunktHalogen H3, 55 WLED-NachrüstlampeÄnderungBefund
Mitte des Lichtbündels128 lx181 lx+41 %
Fahrbahnrand rechts44 lx58 lx+32 %
0,5° über der Hell-Dunkel-Grenze2,1 lx7,1 lx3,4-fach
2° über der Grenze0,4 lx2,8 lx7-fach
Schärfe der Hell-Dunkel-Grenze0,3° Übergang1,1° Übergangunscharf
Farbtemperatur3.150 K6.100 Kkaltweiß

Was für H3 gilt

In Deutschland dürfen an Fahrzeugen nur Lichtquellen betrieben werden, die für den jeweiligen Scheinwerfer genehmigt sind. Halogenlampen tragen dafür eine Bauartgenehmigung mit Prüfzeichen, und der Scheinwerfer ist mit seiner Lampenkategorie genehmigt. Für einige Fahrzeug- und Scheinwerferkombinationen gibt es inzwischen LED-Nachrüstlampen mit einer eigenen Genehmigung, und die gilt ausschließlich für die dort aufgeführten Fahrzeuge und die Kategorie, für die sie erteilt wurde.

Für die Kategorie H3 existiert eine solche allgemeine Freigabe nicht, und die angebotenen Lampen tragen entsprechend kein Prüfzeichen für den Straßenverkehr. Wer sie einbaut, betreibt eine nicht genehmigte Lichtquelle; die Folge ist im Regelfall, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs betroffen ist, mit den bekannten Konsequenzen bei einer Kontrolle, bei der Hauptuntersuchung und im Versicherungsfall. Diese Rechtslage ist der Grund, warum die Messwerte auf dieser Seite eine Einordnung sind und keine Empfehlung.

Einundvierzig Prozent mehr in der Mitte

Auf einer Messwand in 10 Metern Entfernung wurde die Beleuchtungsstärke mit einem Luxmeter an mehreren Punkten bestimmt, bei 13,8 Volt Bordspannung und demselben Nebelscheinwerfer. Im Zentrum des Lichtbündels lagen mit Halogen 128 Lux und mit der LED-Lampe 181, also 41 Prozent mehr; am Fahrbahnrand 44 gegen 58 Lux.

Diese Zahlen erklären, warum die Lampen gekauft werden: das Licht ist heller und wirkt durch die Farbtemperatur von 6.100 statt 3.150 Kelvin zusätzlich klarer. Bei einer Leistungsaufnahme von 19 statt 56 Watt ist die Ausbeute deutlich höher, und daran ist nichts falsch. Der Haken liegt nicht in der Menge, sondern in der Verteilung.

Drei Komma vier mal so viel Streulicht

Über der Hell-Dunkel-Grenze soll möglichst kein Licht liegen, weil es den Gegenverkehr blendet. Gemessen 0,5 Grad über der Grenze lagen mit Halogen 2,1 Lux und mit der LED-Lampe 7,1, also 3,4-fach; 2 Grad darüber waren es 0,4 gegen 2,8 Lux, also das Siebenfache.

Zusätzlich wurde die Grenze selbst unscharf: der Übergang von hell zu dunkel erstreckte sich mit Halogen über 0,3 Grad und mit der LED-Lampe über 1,1. Genau darin besteht das Problem und nicht in der Helligkeit: ein Scheinwerfer ist ein optisches System, das für die Geometrie einer bestimmten Lichtquelle gerechnet ist, und wenn die Quelle woanders sitzt, verteilt der Reflektor das Licht anders.

Warum die Optik nicht passt

Die Ursache lässt sich mit dem Messschieber zeigen. Der Leuchtkörper einer H3-Halogenlampe ist eine Wendel von 1,4 mal 4,2 Millimetern, deren Mitte 6,0 Millimeter über der Sockelebene liegt. Die LED-Lampe hat zwei Leuchtflächen von zusammen 2,0 mal 9,0 Millimetern mit einem Schwerpunkt bei 8,4 Millimetern.

Ein Reflektor ist für den ersten Fall berechnet: jeder Punkt der Spiegelfläche wirft das Licht aus genau dieser Position an eine definierte Stelle der Fahrbahn. Sitzt die Quelle 2,4 Millimeter höher und ist doppelt so lang, treffen die Strahlen die Spiegelfläche anders und verlassen den Scheinwerfer in andere Richtungen; ein Teil davon nach oben. Die 2,4 Millimeter sind damit die vollständige Erklärung für die Werte aus Abschnitt 03.

Wärme, aber an anderer Stelle

Am Sockel gemessen erreichte die Halogenlampe nach 30 Minuten 142 Grad und die LED-Lampe 88. Halogen strahlt seine Wärme überwiegend nach vorn ab, eine LED muss sie über einen Kühlkörper nach hinten abführen.

Beim Einbau entsteht daraus ein Problem: hinter dem Sockel sitzt bei der LED-Lampe ein Kühlkörper mit 34 Millimetern Länge und teilweise ein Lüfter. In zwei von drei geprüften Fahrzeugen ließ sich die Abdeckkappe des Nebelscheinwerfers damit nicht mehr schließen. Eine offene oder mit einem Loch versehene Kappe lässt Feuchtigkeit in den Scheinwerfer, und beschlagene Nebelscheinwerfer sind ein wiederkehrender Mangel bei der Hauptuntersuchung. Der andere Punkt ist der Ausfall des Lüfters: er ist ein bewegliches Teil im heißesten Bereich, und bei einem Lampenpaar für 34 Euro nicht als Ersatzteil vorgesehen.

Die Lampenausfallkontrolle

Fahrzeuge mit Lampenausfallkontrolle prüfen den Stromfluss, und 19 statt 56 Watt liegen unter der Erkennungsschwelle. An einem der drei Fahrzeuge erschien nach dem Einbau eine Meldung im Kombiinstrument, an zwei nicht.

Angeboten werden dafür Widerstände, die parallel geschaltet werden und die fehlende Leistung in Wärme umsetzen. Nachgemessen zog ein solcher Widerstand 38 Watt und erreichte nach 15 Minuten 121 Grad; damit ist der Verbrauchsvorteil der LED-Lampe aufgehoben und ein heißes Bauteil zusätzlich im Motorraum untergebracht. Wer diesen Weg geht, hat eine Lösung für eine Meldung und keine für das Licht.

Was mit Zulassung gemeint ist

Auf Verkaufsseiten steht häufig eine Angabe zu einer Prüfung, und die ist zu unterscheiden. Ein Prüfzeichen für die elektromagnetische Verträglichkeit oder eine allgemeine Produktkonformität sagt über die Verwendbarkeit im Scheinwerfer nichts. Was zählt, ist eine Genehmigung für die Lichtquelle in dieser Kategorie oder eine allgemeine Bauartgenehmigung für die konkrete Lampe mit einer Liste der freigegebenen Fahrzeuge.

Nachgesehen an drei angebotenen Lampen: eine trug ein Zeichen für Funkentstörung, eine eine Angabe zu einem Prüfbericht ohne Behördenbezug und eine keine Angabe. Keine der drei nannte eine Genehmigungsnummer für eine Lichtquellenkategorie. Wer prüfen will, sucht nach einer solchen Nummer und nach einer Fahrzeugliste; ohne beides ist die Antwort auf die Titelfrage dieser Seite ein Nein.

Was stattdessen erlaubt und wirksam ist

Drei Wege bleiben und alle sind messbar. Erstens eine hochwertige Halogenlampe: eine Lampe mit Leistungssteigerung nach Herstellerangabe erreichte 154 statt 128 Lux im Zentrum, also 20 Prozent mehr, bei unverändertem Streulicht von 2,2 Lux über der Grenze, und sie trägt ein Prüfzeichen.

Zweitens die Reinigung und Einstellung: eine mit einem Politurset behandelte, vergilbte Streuscheibe brachte an einem Fahrzeug 128 statt 96 Lux, also 33 Prozent, und die Einstellung mit einem Prüfgerät korrigierte an einem anderen eine um 1,2 Grad zu tiefe Neigung. Drittens der Austausch des Scheinwerfers gegen eine LED-Ausführung, die für das Fahrzeug genehmigt ist; die kostet je Seite 180 bis 600 Euro und ist die einzige Lösung, die Lichtleistung und Zulässigkeit zugleich bringt.

Was eine Messwand nicht ersetzt

Die Werte dieser Seite stammen von einer Messwand in 10 Metern Entfernung mit einem Luxmeter und einem Fahrzeug. Eine Scheinwerferprüfung erfolgt mit einem Prüfgerät nach festgelegtem Verfahren, und die Bewertung der Blendung erfolgt an definierten Messpunkten mit Grenzwerten; diese Prüfung ersetzt die Seite nicht.

Was übertragbar ist, sind die 2,4 Millimeter Positionsunterschied des Leuchtkörpers und ihre Folge. Diese Geometrie ist bei jeder H3-Nachrüstlampe vorhanden, weil sie physikalisch aus der Bauform folgt, und deshalb ist das Ergebnis nicht ein Urteil über ein Produkt, sondern über eine Bauart. Wer sein Abblendlicht verbessern will, findet in Abschnitt 08 drei Wege, die eine Hauptuntersuchung überstehen.

Technische Werte der Lampen, Stromaufnahme am Steckdosenmessgerät über ein Netzteil, Temperatur nach 30 Minuten
MessgrößeHalogen H3LED-NachrüstlampeBemerkungBefund
Leistungsaufnahme56 W19 Wbei 13,8 V
Lichtschwerpunkt zur Sockelebene6,0 mm8,4 mmMessschieber
Leuchtfläche1,4 × 4,2 mm2,0 × 9,0 mmMessschieber
Temperatur am Sockel nach 30 min142 °C88 °CThermoelement
Bauteil hinter dem SockelkeinesKühlkörper 34 mmpasst nicht in jede Kappe
Preis je Paar9 €34 bis 79 €entfällt

Häufige Fragen

Gibt es H3-LED-Lampen mit Zulassung?

Für die Kategorie H3 existiert in Deutschland keine allgemeine Freigabe, und die angebotenen Lampen tragen kein Prüfzeichen für den Straßenverkehr. Einzelne LED-Nachrüstlampen anderer Kategorien haben eine Genehmigung, die nur für die dort aufgeführten Fahrzeuge gilt.

Was passiert bei einer Kontrolle?

Der Betrieb einer nicht genehmigten Lichtquelle betrifft im Regelfall die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, mit Folgen bei einer Kontrolle, bei der Hauptuntersuchung und im Versicherungsfall.

Sind LED-Nachrüstlampen heller?

Ja, um 41 Prozent im Zentrum: 181 statt 128 Lux in 10 Metern Entfernung, bei 19 statt 56 Watt Leistungsaufnahme und einer Farbtemperatur von 6.100 statt 3.150 Kelvin.

Warum blenden sie trotzdem?

Wegen der Verteilung. 0,5 Grad über der Hell-Dunkel-Grenze lagen 7,1 statt 2,1 Lux, also 3,4-fach, und 2 Grad darüber das Siebenfache. Der Übergang von hell zu dunkel erstreckte sich über 1,1 statt 0,3 Grad.

Woran liegt das technisch?

An der Lage des Leuchtkörpers. Die Halogenwendel misst 1,4 mal 4,2 Millimeter mit einem Schwerpunkt 6,0 Millimeter über der Sockelebene, die LED-Flächen 2,0 mal 9,0 Millimeter mit 8,4 Millimetern. Der Reflektor ist für die erste Position gerechnet.

Passen die Lampen überhaupt in den Scheinwerfer?

Nicht immer. Hinter dem Sockel sitzt ein Kühlkörper von 34 Millimetern, und in zwei von drei Fahrzeugen ließ sich die Abdeckkappe nicht mehr schließen. Eine offene Kappe lässt Feuchtigkeit in den Scheinwerfer.

Was ist mit der Lampenausfallkontrolle?

19 statt 56 Watt liegen unter der Erkennungsschwelle; an einem von drei Fahrzeugen erschien eine Meldung. Ein parallel geschalteter Widerstand zog 38 Watt und erreichte nach 15 Minuten 121 Grad, womit der Verbrauchsvorteil entfällt.

Wie verbessert man das Licht zulässig?

Drei Wege: eine Halogenlampe mit Leistungssteigerung brachte 154 statt 128 Lux bei unverändertem Streulicht; das Polieren einer vergilbten Streuscheibe 128 statt 96 Lux; und ein für das Fahrzeug genehmigter LED-Scheinwerfer für 180 bis 600 Euro je Seite.

Geprüft im August 2026